Für Arbeitnehmer lohnt sich Sparen doch noch. Vor allem, wenn sie die Zugaben ihres Arbeitgebers nutzen. Vielen Beschäftigten stehen vermögenswirksame Leistungen (VL) zu. Damit die monatlichen Zahlungen fließen, müssen die meisten Berufstätige einen Sparvertrag abschließen.
Wenigverdiener erhalten ArbeitnehmersparzulageFür Geringverdiener gibt der Staat noch die Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Wer im Jahr höchstens 17 900 Euro zu versteuerndes Einkommen hat (für Ehepaare gilt die Grenze von 35 800 Euro*) bekommt für die Tilgung eines Baukredits oder für den Bausparvertrag noch 43 Euro im Jahr vom Finanzamt. Wer die VL-Beiträge in einen Aktienfondssparplan einzahlt, kann mit bis zu 80 Euro pro Jahr staatlicher Förderung rechnen. Seine Einkommensgrenze liegt bei 20 000 Euro und für Ehepaare bei 40 000 Euro. Welche Anlageform für welchen Sparer-Typ geeignet ist, erklären Ihnen unsere alpha Berater.